Pfaelzer
Message postés3Date d'inscriptionSonntag Juli 24, 2016StatusMitgliedZuletzt online:November 25, 2016
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7. November 2016 um 10:10
Wir haben in einem 3-Familienhaus keine Regelung, wer für die Pflege der Fenster und Balkonschiebetüren aus Holz zuständig ist. Bis jetzt haben die Eigentümer alle Malerkosten sowohl für innen und aussen selbst getragen. Eine Wohnung ist jetzt vermietet worden und die Aussenseite der Balkonschiebetüre müsste behandelt werden, da das blanke Holz zum Vorschein kommt. Der Eigentümer sieht keine Notwendigkeit etwas zu machen, ich befürchte nun, dass die Türe mit der Zeit unbrauchbar wird und dann eine neue Türe fällig wird. Muss diese dann von der Rücklage bezahlt werden, oder ist der Eigentümer allein dafür zuständig?
Dake für eine Antwort.
Pfälzer