Wenn ich meine Arbeit früher auf den ausdrücklichen Wunsch meines Mannes aufgeben habe, und er mir dafür an unserer Eigentumswohnung die Hälfte geschenkt hat, fällt dies unter entgeltlich oder ist es trotzdem eine Schenkung und somit unter den Pflichtteilergänzungsanspruch nach dem Tod meines Mannes.