Adoptivkind zu Erbverzicht gezwungen

Eni - Geändert am 2. Februar 2019 um 07:04
MarkSugarMountain Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 3, 2018 - 28. April 2017 um 14:22
Guten Tag,
wenn ein Adoptivkind (Adoption als Minderjähriger) gezwungen wurde, mit Beginn der Volljährigkeit beim Notar einen Erbverzicht zu unterschreiben, ist der Erbverzicht gültig?
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2 Antworten

keinohrkuh Beiträge 162 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
Geändert am 2. Februar 2019 um 07:05
Natürlich. Ansonsten muss nachgewiesen werden, dass Zwang ausgeübt wurde. Willenserklärungen, die unter Zwang abgegeben wurden, sind nichtig. Und zwar rückwirkend und nicht erst bei Kenntnis der Nichtigkeit.
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MarkSugarMountain Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 3, 2018 6
28. April 2017 um 14:22
Steht man da unter einer Beweispflicht?
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