Regelung bei Weiterbeschäftigung

Paule2016 Message postés 1 Date d'inscription Sonntag September 17, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: September 17, 2017 - Geändert am 9. August 2018 um 06:52
Mein Ehemann ist seit dem 01.09.2017 mit 63 J. *45 Arbeitsjahren gilt die Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300,00€.
In diesem Rahmen möchte er bei seinem Arbeitgeber, in seiner Tätigkeit als Maler/Lackierer weiterarbeiten.
Auch der Arbeitgeber ist sehr daran interessiert. Beide Seiten sind aber nicht genau darüber informiert welche Rechte und Pflichten da konkret auf sie zukommen. Gelten hier die gleichen Ansprüche und Verpflichtungen wie bei einem 450.oo€ Job? Was muss der Arbeitgeber beachten und was mein Mann?