Hallo,
Darf ein 16 Jahre alter Jugendlicher direkt nach der Hauptschule einen Arbeitsvertrag abschließen, wobei es sich bei diesem Vertrag NICHT gleichzeitig um einen Ausbildungsvertrag handelt?
In den meisten Bundesländern besteht die Schulpflicht bis zum 18 Lebensjahr.
Muss der Jugendliche dann, wenn er direkt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes arbeitet auch noch zusätzlich eine Schule besuchen und wenn ja welche denn?
Gilt ein Fernlehrgang zur Weiterbildung auch als eine solche Schule?