ich habe eine Frage und zwar bin ich beruflich seit 12 Jahren im Steuerbereich tätig. Nun habe ich 2 Fragen:
1. Darf ich mich im Bereich Buchhaltung nebenher selbständig machen?
2. Darf ich nebenberuflich als Buchhaltungskraft z.B. geringfügig wo anders angestellt sein?
Ich würde sagen, dass es auf jeden Fall geht das man nebenberuflich noch arbeitet.
Ich persönlich habe mir einige Informationen gesucht weil ich auch ein Start Up gründen wollte.