anonymer Benutzer
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Geändert am 3. Dezember 2021 um 08:11
Guten Tag,
ich habe eine Frage und zwar bin ich beruflich seit 12 Jahren im Steuerbereich tätig. Nun habe ich 2 Fragen:
1. Darf ich mich im Bereich Buchhaltung nebenher selbständig machen?
2. Darf ich nebenberuflich als Buchhaltungskraft z.B. geringfügig woanders angestellt sein?