Hat der überlebende Ehepartner im Erbfall (ohne Testament) die Möglichkeit zu wählen, ob der Zugewinnausgleich erbrechtlich (pauschal 1/4) oder güterrechtlich (also mit tatsächlicher Berechnung) ermittelt werden soll und wie verhält es sich mit der Aufteilung des Erbes im zweiten Fall bei einem überlebenden Ehepartner und zwei Kindern?