franconianemmabrown
Message postés1Date d'inscriptionDienstag Dezember 4, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 4, 2018
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4. Dezember 2018 um 08:42
Hat der überlebende Ehepartner im Erbfall (ohne Testament) die Möglichkeit zu wählen, ob der Zugewinnausgleich erbrechtlich (pauschal 1/4) oder güterrechtlich (also mit tatsächlicher Berechnung) ermittelt werden soll und wie verhält es sich mit der Aufteilung des Erbes im zweiten Fall bei einem überlebenden Ehepartner und zwei Kindern?