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Message postés1Date d'inscriptionFreitag Dezember 14, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 14, 2018
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Geändert am 14. Dezember 2018 um 20:53
Schuldner ist der Ehemann, Drittschuldner die Ehefrau.
Der Pfändungs- und überweisungsbeschluss wurde vom Gerichtsvollzieher per einfacher Post an die Ehefrau geschickt. Die Post wurde vom Postboten in den gemeinsamen Briefkasten der Eheleute eingeworfen.
Ist die Zustellung wirksam?