Behandlung von Rentenfond bei Antrag auf Grundsicherung
Inelmo
Message postés1Date d'inscriptionSamstag März 2, 2019StatusMitgliedZuletzt online:März 2, 2019
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Geändert am 4. März 2019 um 19:45
Hallo ans Forum,
ich habe ein Depot für einen Rentenfond. Seit etwa 19 Jahren zahle ich jeden Monat einen Betrag, der anfangs noch Zuwachs hatte. Nun muss ich Grundsicherung beantragen und weiß nicht, ob das Kapital einschließlich der Erträge der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne nach §10 a oder des Abschnitts XI des EStG dient, wie es im SGB XIII an einer Stelle heißt. Dann müsste ich das Geld nicht aufbrauchen, bevor ich den Antrag auf Grundsicherung stelle.
Wenn ich den Rentenfond auflösen und mir das Geld auszahlen lassen würde, müsste ich davon etwas versteuern bzw. muss ich die Auszahlung als Einnahme dem Finanzamt melden?
Weiter erhebt ja bei Rentnern die Krankenkasse bis zu 19 % auf Kapital. Müsste ich nun auf die Auszahlung - es ist ja mein Angespartes plus ein bisschen Glück - einen Teil an der Krankenkasse abführen?
Danke für Infos
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