Pattychan2
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Geändert am 21. November 2019 um 23:34
Wir haben am 13.8.19 einen Antrag auf Pflegewohngeld gestellt. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 €.
Nun ist unsere Mutter am 14.10.19 im Pflegeheim verstorben. Das bis dahin eigentlich zu zahlende Pflegewohngeld (Antrag war bis 14.10. noch nicht bewilligt) wird nun nicht mehr gezahlt mit der Begründung, dass zum Todestag ausreichend Vermögen vorhanden war (unter 10.000 €).
Frage: Muss das Amt nicht dennoch das Pflegegeld zahlen?