Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer nach Selbständigkeit
Chantilly
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Geändert am 4. Mai 2020 um 08:42
Hallo,
wir wollen jemanden in Vollzeit (40 h / 5 Tage) versicherungspflichtig anstellen zum 1.05.2020, der vorher selbständig war. Urlaubsanspruch in unserer Firma pro gesamtes Kalenderjahr = 28 Tage.
Welchen Urlaubsanspruch hat die Person für 2020?
Die gesamten 28 Tage, weil er ja vorher kein Arbeitnehmer war? Ähnlich wie bei Arbeitslosen?
Oder anteilig ab Mai (=18,66 Tage), weil er ja prinzipiell unendlich hätte Urlaub nehmen können in den ersten 4 Monaten des Jahres?