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Message postés1Date d'inscriptionDienstag April 28, 2020StatusMitgliedZuletzt online:April 29, 2020
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Geändert am 4. Mai 2020 um 08:50
Es wurde 1975 notariell ein Ehevertrag mit Gütergemeinschaft und Vorbehaltsgut der Frau aufgesetzt. Im Jahr 1988 kaufte das Ehepaar eine Immobilie für 600.000 DM. Die Ehefrau verkaufte einen Teil Ihres Vorbehaltsgutes und steuerte 400.000 DM zum Kauf der Immobilie bei (2/3 Anteil). Der Rest kam aus der gemeinsamen Kasse.
Zwei Jahre später kauften die Eheleute noch eine Immobilie für 1,4 Mio DM, ganz aus eigenen Mitteln.
Ins Grundbuch wurde jeweils "Gesamtgut der Gütergemeinschaft" eingetragen; kein Wort von "Vorbehaltsgut". Die Ehe wurde vor einem Jahr geschieden.
1. Werden alle Immobilien im Verhältnis 50:50 geteilt oder müssen die 400.000 DM berücksichtigt werden?
2. Wenn ja: werden die 400.000 DM nur beim Kauf der ersten Immobilie berücksichtigt oder bei allen Immobilien?
Da die Wertentwicklung für die beiden Immobilien sehr unterschiedlich erfolgte, ist dies von großer Bedeutung.
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