Forderungsabtretung

enricodd - Geändert am 22. Dezember 2020 um 06:47
Hallo,
meine Frage ist, ob das erlaubt ist während der Privatinsolvenz. Ich möchte dadurch etwas Geld und Zeit sparen, würde dem Gläubiger 50% einmalige Zahlung anbieten.
Sinnvoller wäre es, wenn die dritte Person direkt mit den Gläubigern verhandelt. Hierbei bestehen zwei Wege, wie der Vergleich abgewickelt werden kann. Entweder die Gläubiger nehmen ihre Forderung bei Zahlung eines Vergleichsbetrages durch den Dritten gegenüber dem Insolvenzverwalter zurück. Oder die andere Möglichkeit ist, dass der Dritte die Forderungen der Gläubiger gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages abtreten lässt. Der Dritte kann dann alle Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter zurücknehmen. Es bietet sich im Rahmen der Vergleichsverhandlungen an, den Gläubigern ein entsprechendes Musterschreiben für die Rücknahme der Forderung beizufügen.