Hallo,
während meiner Ehezeit wurde meine damalige Ehefrau erwerbsunfähig. Sie war vorher voll berufstätig und kann auch heute von ihrer Rente leben.
Sollte sie in ein Pflegeheim müssen, reicht diese Rente natürlich nicht.
Ich nehme an, dass dann das Sozialamt die die Rente übersteigenden Kosten übernimmt.
Frage:
Kann das Sozialamt diese Kosten von mir als wiederverheiratetem Ex-Partner verlangen?
Danke für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
A. Pütz