Angestellt und freiberuflich: zu versteuerndes Einkommen
Burak
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Geändert am 3. Dezember 2021 um 05:41
Guten Tag,
ich bin extrem durcheinander, was die Steuerzahlungen betrifft.
Ich war dieses Jahr bis zum 31. Juli 2021 angestellt und habe 19.100 €Euro Brutto verdient. Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben 15.256,09 €. 2301,62 € wurden als Lohnsteuer abgeführt. Das heißt 12.954,47 € habe ich bisher erhalten.
Nun bin ich seit dem 1.6.2021 selbstständig als Freiberufler und habe in den ersten beiden Monaten rund 2.000 Euro brutto pro Monat verdient. Ab Mitte August werde ich jedoch nur noch für eine Teilzeitstelle 1.300 Euro brutto verdienen und zwischen 2.300 Euro und 3.000 Euro durch die Selbstständigkeit. Ich gehe jetzt von 3.000 Euro aus für die Rechnung.
Da meine Selbstständigkeit überwiegt, müsste ich mich freiwillig gesetzlich versichern. Hier wird mein gesamtes Einkommen in Höhe von 4.300 Euro berücksichtigt. Daher rechne ich mit Kosten in Höhe von 900,00 Euro.
Bei der Teilzeitstelle werden kaum Lohnsteuern abgeführt, ich lande bei ca. 1.020 Euro "Netto" - die Steuern hierfür müsste ich aufgrund der Selbstständigkeit ja nun am Ende des Jahres abführen mit der Steuererklärung. Aber wie setzt sich der zu versteuernde Betrag zusammen?
Ich hatte bisher ein Bruttoeinkommen von 19.100 Euro - bis Ende des Jahres werden das rund 25.000 Euro mit der neuen Stelle.
Weitere 19.000 Euro (brutto) kommen mit der Selbstständigkeit zusammen. Ich rechne nun nicht damit, dass ich die vollen 44.000 Euro versteuern muss.
Oben hatte ich ja bereits mitgeteilt, dass von den 19.100 € nach Abzug der SV 15.256 € bleiben. Gilt beim zu versteuernden Betrag der Betrag vor oder nach Abzug der SV? Zudem würde ich bis Ende des Jahres noch 4.500 Euro an die Krankenkasse zahlen müssen. Davon kann ich wohl nur 2.800 Euro von den Steuern absetzen. Heißt das, dass ich auf 1.700 Euro die kompletten Steuern zahlen müsste, obwohl ich dazu verpflichtend bin, diesen Betrag zu zahlen?
Meine große Sorge ist nun, dass ich die Steuern auf beinahe die vollen 44.000 Euro zahlen müsste, obwohl nach Abzug der SV und KV von diesen 44.000 Euro nur rund 32.000 Euro bei mir bleiben.
Mein Gehalt
19.100 Euro brutto - 15.256,09 € nach SV-Abzug -> davon 2.301,62 € als Lohnsteuer abgeführt.
19.000 € durch Selbstständigkeit -> 4.500 Euro an die Krankenkasse
1.300*4,5 Euro € durch Teilzeit -> Davon bleiben nach Abzügen rund
1.050 Euro über ohne Lohnsteuer nach Abzug der SV(wie sich das genau verhält weiß ich nicht) = ca. 4500Euro
Nun gibt es für mich 2 Möglichkeiten:
a) Ich verstehe das so, dass ich den Betrag von 15.256,09 € + (19.000 € - 4.500 €) + 4.500 € = 34.256,09 € versteuern müsste, da das ja der Betrag ist, der mir nach Zahlung der SV + KV bleibt. Das wären rund 6.450 Euro, 2.301,62 Euro davon hätte ich bereits durch die Lohnsteuer gezahlt -> Nachzahlung von 4.150 Euro.
b) Sollten nun die kompletten 19.100 durch meine Vollzeitstelle + 5.900 Euro durch die Teilzeitstelle + 19.000 durch die Selbstständigkeit - 2.800 Euro berechnet werden, werden 41.200 Euro versteuert.
Damit wäre eine Zahlung von 8.800 Euro fällig bzw. eine Nachzahlung von rund 6.500 Euro.
c) Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Es werden die 15.256,09 € + 4500 Euro durch die Teilzeitstelle + (19.000 € - 2.800 €) = ca. 36.000 Euro versteuert.
Entschuldigt bitte, dass ich so viel durcheinander gebracht habe. Mir würde auch eine allgemeine Antwort reichen, ob die Einkünfte aus dem Arbeitnehmeranteil komplett als zu versteuerndes Einkommen gelten oder eben nur der Teil nach Abzug der SV + KV.
Vielen Dank im Voraus!
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