wäre es sinnvoller, sich eine Abfindung (rein steuerlich) in einem Kurzarbeiterjahr auszahlen zu lassen, oder erst im Folgejahr, wenn die Einkünfte mehr oder weniger (brutto) gleich blieben?
Da im Kurzarbeiterjahr keine Sozialabgaben angefallen sind, jedoch ggf. eine kleine Rückzahlung fällig wird bei der EST.