ich möchte ein Startgeld der KfW für eine Unternehmensgründung beantragen und dabei 125.000 € aufnehmen. Mit diesem Geld sollen zum Teil die Entwicklung und Marketing, sowie erste Materialien bezahlt werden.
Zum ersten Markteintritt (ca. 4 Monate nach geplanter Kreditzusage) möchte ich jedoch auch eine Crowdfunding-Kampagne starten, wo man Produkte vorbestellen kann. Dies dient dazu, schon bei der ersten Produktbestellung eine größere Warenmenge bestellen zu können und nicht das ganze Startgeld nur für das erste Warenlager zu nutzen. Außerdem ist es schlicht eine Marketing-Maßnahme, um eine größere Menge Erstkäufer zu erreichen.
Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob das mit dem Startgeld erlaubt ist und als Aufnahme von Fremdkapital oder vorgelagerter Umsatz gilt. Eine weitere Aufnahme von Fremdkapital ist ja meines Wissens erst einmal untersagt.