Muss man Ersatzkühlschrank selber bezahlen?

vicMaier Message postés 1 Date d'inscription Samstag Februar 19, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 19, 2022 - Geändert am 22. Februar 2022 um 02:39
Hallo,

meine Eltern leben in einer Mitwohnung im Seniorenheim (betreutes Wohnen). Im Mietvertrag sind Bagatellschäden abgeklärt (siehe unten).

Nun ist der Kühlschrank kaputt gegangen, der in der vorhandenen Küche bei Einzug bereits gebraucht da war.

Die Verwaltung sagt, dass sie einen neuen Kühlschrank selber kaufen muss (der Hausmeister sagt, er kann aus Nettigkeit einen für 430 Euro mit kaufen, wenn er geht). Ich denke, dem Vertrag ist aber zu entnehmen, dass sie nur eine Selbstbeteiligung von 150 Euro hat.

Was können wir nun tun? Vielen Dank für jegliche Hilfe!

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Wortlaut "Bagatellschäden"

Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für kleinere Reparaturen wie folgt an den Vermieter zu zahlen: Für jede einzelne Reparatur dürfen die Kosten 150,-- € nicht übersteigen und der jährliche Reparaturaufwand darf nicht mehr als 6 % der Jahresnettokaltmiete betragen.
(2) Die Kosten für kleinere Reparaturen beziehen sich nur auf Schäden an den Installationsgegenständen und eventuell mit vermieteten Einrichtungsgegenstände, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. die Installationen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heizeinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden oder Rollläden.