falls die Eheleute, die in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben, keine eigenen Kinder haben, hätten dann u. U. vorhandene Kinder aus erster Ehe einen Pflichtteilsanspruch für den Fall, in dem Vater oder Mutter sterben? Oder erben diese Kinder, die keine gemeinsamen Kinder sind, auch erst nach Versterben des zweiten Ehepartners?