HTHWI22
Message postés1Date d'inscriptionDienstag Oktober 11, 2022StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 11, 2022
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Geändert am 12. Oktober 2022 um 01:42
Meine Frau ist 90% schwerbehindert und besitzt einen grün-orangenen Ausweis mit den Merkzeichen G, B, RF
Auf unseren Antrag auf Ausstellung eines orangenen Parkausweises vom 26. 9.2022 erhielten wir am 6.10.2022 vom Ordnungsamt Wismar eine Ablehnung. Uns wurde mitgeteilt, dass eine "Ausnahmegenehmigung nach §46 Absatz 11 StV0 zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen" nicht erteilt werden kann, weil nach den vorhandenen Unterlagen die Voraussetzungen nicht vorliegen. Im heutigen telefonischen Rückruf beim Bearbeiter haben wir erklärt, dass wir ja gar keine Ausnahmegenehmigung beantragt hätten, weil nach unserem Kenntnisstand diese nur für den blauen Parkausweis erforderlich wird. Hierzu wurde uns gesagt , dass das Prozedere "Ausnahmegenehmigung " auch für den orangenen Parkausweis zutreffen würde und das Versorgungsamt die Behinderungen (Gehstrecke <50m) als nicht ausreichend betrachtet. Da uns dieses unverständlich erscheint, bitten wir um eine Auskunft, ob ein Widerspruch erfolgversprechend sein kann.