ich habe folgende Frage zu unserem Notarvertrag Hauskauf.
Zu der Wohnflächenberechnung steht im Notarvertrag das die Berechnungsgrundlage die DIN276 ist.
Diese Angabe ist aber absolut falsch! Mit der DIN276 kann man Projektkosten nach Kostengruppen berechnen, aber keine Wohnfläche.
Ich benötige aber die Angabe, um nachzurechnen (auch für die neue Grundsteuer), wie viel Wohnfläche ich habe und ob die Angaben korrekt sind. Ich habe den Bauträger darauf hingewiese, bekomme aber natürlich keine Antwort mehr.