Liebhaberei

John - 25. Mai 2023 um 18:23

Kann bei Liebhaberei auch das vorhergehende Jahr rückwirkend der Bescheid geändert werden, obwohl in dem Jahr davor keine Vermerk der Vorläufigkeit aus dem Steuerbescheid für das Gewerbe hervorgeht?

Beispiel Betriebsprüfung Jahr 2023 nur für das Jahr 2021 (explizit so geschrieben)

Nachprüfung ergab Liebhaberei für 2021....

Der Steuerbescheid 2020 wurde aber ebenfalls geändert, ob wohl im Orginal dort für das Gewerbe keine niedergeschrieben war. Vorläufigkeit