Dezember 2019
Die Scheidung einer Ehe bringt für beide Ex-Partner eine Reihe rechtlicher und finanzieller Konsequenzen (Kosten der Scheidung) mit sich. Psychische Probleme nach einer Scheidung werden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Unterhalt
Nach der Trennung vom Partner entsteht ein Anspruch auf
Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB). Der Ehegatte, bei dem sich die gemeinsamen Kinder aufhalten, hat zudem Anspruch auf
Kindesunterhalt (§ 1629 III BGB). Diesem Ehegatten steht ebenfalls das Kindergeld zu.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Angelegenheiten des alltäglichen Lebens im Bezug auf die minderjährigen Kinder können von dem Elternteil getroffen werden, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten (§ 1687 Satz 2 BGB). Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht gewöhnlich wohnt, hat allerdings ein
Umgangsrecht mit dem Kind (jedes zweites Wochenende und die Hälfte der gesetzlichen Ferien und der Feiertage).
Vermögen, Schulden und Immobilien
Lebt das Ehepaar in einer
Zugewinngemeinschaft, ist das Vermögen zum Trennungszeitpunkt ausschlaggebend für den Zugewinnausgleich. Schulden, die das Ehepaar gemeinsam gemacht hat, müssen zu gleichen Teilen bezahlt werden. Bleibt eine Ehegatte in einer gemeinsam gekauften Immobilie, so kann der andere von ihm eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Gegenstände aus dem Haushalt
Im Trennungsjahr kann eine Nutzungsregelung für die Haushaltsgegenstände getroffen werden und ein Ehepartner kann vorläufig alleine in der Ehewohnung wohnen (§ 1361b BGB). Wenn sich die Ehepartner darauf nicht einigen können, kann ein Antrag auf Alleinnutzung der
Ehewohnung beim Familiengericht gestellt werden. Die Haushaltsgegenstände werden bei der
Scheidung vollständig aufgeteilt (§ 1568a und b BGB).
Foto: © Wavebreak Media Ltd - 123RF.com