Alle Eltern von Kindern bis zu deren 18. Lebensjahr haben in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommen sie dieses nicht automatisch, sondern müssen es beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Rechtliche Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch
Anspruch auf
Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (zum Beispiel Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die in ihrem Haushalt leben. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Erziehungsberechtigten in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber in der Bundesrepublik unbeschränkt
steuerpflichtig sind.
Der Kindergeldanspruch entsteht bereits im Geburtsmonat des Kindes und besteht uneingeschränkt bis seinem 18. Geburtstag. Volljährige Kinder über 18 können bis zu ihrem 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten, solange Sie sich in der Ausbildung befinden. Dazu gehören Schule, Berufsausbildung und berufsbezogene
Praktika. Während des
Grundwehrdienstes wird kein Kindergeld gezahlt, aber die Zeit dafür darf an die Ausbildungszeit angehängt werden, so dass in diesen Fällen ggf. auch bis nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt wird.
Kindergeldantrag: Woher bekommen und wohin schicken?
Das Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden (§ 67 Satz 1 EStG). Der Antrag ist bundesweit derselbe und kann online unter diesem
Link als PDF heruntergeladen werden. Zu jedem Kind, für das Sie Kindergeld beantragen wollen, müssen Sie zusätzlich zum Antrag eine "Anlage Kind" herunterladen und ausfüllen.
Beim ersten Antrag für ein Kind muss dessen Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bei einem Antrag für Kinder über 18 werden Nachweise über dessen Ausbildung benötigt.
Den Antrag und die Anlagen müssen Sie per Post an die für Sie zuständige Familienkasse schicken. Zuständig ist die Kasse in dem Bezirk, wo der Antragsteller wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Standorte der einzelnen Dienststellen, zum Beispiel in Berlin oder Bayern, finden Sie
hier.
Das Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden, allerdings ist die rückwirkende Auszahlung seit dem 1. Januar 2018 auf sechs Monate begrenzt.
Höhe des Kindergelds
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig berechnet und ist nach der Anzahl der zu betreuenden Kinder gestaffelt. Seit Januar 2018 beträgt das Kindergeld jeweils 194 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 200 Euro für das dritte Kind sowie 225 Euro für jedes weitere Kind.
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Erstellt von
Janine01.
Letztes Update am 18. April 2018 um 03:53 von SilkeCCM.