business_dream
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12 Mär 2011 à 00:11
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 2012
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12 Mär 2011 à 00:11
Guten Tag. Ich habe einen Arbeitnehmer abgemahnt. Er hat aber schon wieder gegen Arbeitsvorschriften verstoßen. Kann ich ihn nur kündigen oder stehen dem irgend welche Arbeitnehmerschutzvorschriften entgegen? Vielen Dank.
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 201223 12 Mär 2011 à 00:11
Hallo..Sie können dem Arbeitnehmer kündigen, sofern die kündigung "sozial gerechtfertigt" ist (§ 1 KSchG). Es wird dazu verlangt, dass die Abmahnung im selben Bereich (z.B: Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften) erteilt wurde, wie jetzt auch der neuerliche Vorfall, weshalb Sie kündigen möchten. Wenn Sie abgemahnt haben, weil er mehrfach zu spät gekommen ist, jetzt aber kündigen wollen, weil er eine Sicherheitsvorschrift außer Acht gelassen hat, dann wird das wohl nicht durchgehen.