Anspruch auf Wiedereinstellung

Nina - 20. April 2011 um 23:13
 Hansi_Innsbruck - 20. April 2011 um 23:13
Guten Tag,
habe ich in diesem Fall einen Anspruch auf Wiedereinstellung?
Ich wurde zum 1.1.2011 gekündigt, weil die Abteilung aufgelöst werden sollte. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Abteilung doch nicht aufgelöst wurde. Aber man lässt mich nicht mehr auf das Betriebsgelände.
Danke für eure Hilfe,
Nina

1 Antwort

Hansi_Innsbruck
20. April 2011 um 23:13
Aus meiner Sicht ist Ihre Kündigung unwirksam und Sie können die Wiedereinstellung verlangen. Aufgrund von Details, die ich nicht kenne kann die Sache aber auch anders aussehen. Konsultieren Sie am Besten einen Rechtsanwalt.
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