Pflicht zur Steuererklärung?

landrat_joe - 6. Juli 2011 um 22:58
 Melissa823 - 6. Juli 2011 um 22:59
Guten Tag,
MUSS ich als arbeitnehmer eigentlich eine steuererklärung abgeben? mich kostet das jedes jahr so viele nerven. und das nur, damit ich dann am ende 30 euro rausbekomme - toll!

danke

1 Antwort

Guten Abend,

lt. § 25 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) hat grundsätzlich jeder Steuerpflichtige für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Steuererklärung abzugeben (sogenannte Pflichtveranlagung). Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer bereits durch den Lohnsteuerabzug erhoben. Aus diesem Grund ist für sie die Abgabe der Steuererklärung in der Regel freiwillig. Insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer kann die Veranlagung beantragt werden (sogenannte Antragsveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nr. 8 EStG).

Ausnahmsweise sind Arbeitnehmer gemäß § 46 Absatz 2 EStG dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn beispielsweise
-Nebeneinkünfte (das heißt Summe der nicht aus Arbeitslohn bestehenden Einkünfte) in Höhe von mehr als 410 Euro erzielt worden sind.
-der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat.
-Ehegatten die Lohnsteuerklassenkombination III/V beziehungsweise das Faktorverfahren gewählt haben.
-auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde.

Es handelt sich hierbei um diejenigen Fälle, in denen unter Umständen mit einer Nachzahlung zu rechnen ist, da die bereits einbehaltene Lohnsteuer nicht der festzusetzenden Einkommensteuer entspricht.
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