Wenigstens Schadensersatz

hohenwiel - 13. Juli 2011 um 22:49
 garching_pasing - 13. Juli 2011 um 22:49
Guten Tag.

Unser Vater ist auf tragische Weise ums Leben gekommen. Der stockbesoffene Vollidiot, der dafür verantwortlich war, wurde nicht bestraft.
Jetzt wollen wir wenigstens, dass er zahlen muss. Er hat den teuren Oldtimer unserers Vaters vollkommen zerstört bei dem Unfall. Können wir als Erben Geld für das Auto verlangen?
Vielen Dank.

1 Antwort

garching_pasing
13. Juli 2011 um 22:49
Hallo. Das können Sie. Die Erben treten zum Zeitpunkt des Todes in alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Ihr Vater hatte einen Schadensersatzanspruch gegen den anderen Unfallbeteiligten, sofern dieser den Unfall verursacht hat. Dieser Anspruch liegt nun bei Ihnen.

Mein Beileid.
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