Auslandspraktikum

cara - 28. Juli 2011 um 18:58
 louise - 28. Juli 2011 um 18:59
Guten Tag,
ich will ein Praktikum im Ausland machen bei einem deutschen Unternehmen. Geht der Vertrag dann nach englischem Recht oder nach deutschem? Das wüsste ich gerne, denn englisch wäre mir nicht lieb.Danke
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1 Antwort

Guten Tag. Ich würde meinen nach deutschem Recht, wenn Sie einen Vertrag mit einem deutschen Unternehmen schließen (Praktikumsvertrag) und dann quasi auf einen Auslandseinsatz geschickt werden. Aber die Lösung ist ganz einfach: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass auf den Praktikumsvertrag deutsches Recht anwendbar sein soll. Das machen Sie schnell schriftlich aus, dann hat alles seine Ordnung und jeder weiß woran er ist

;)
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