Normalerweise sollte die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Jahres abgegeben werden, das auf das Jahr folgt, für das die STeuererklärung gemacht wird. die Steuererklärung für 2009 muss also bis zum 31. Mai 2010 abgegeben werden. Man kann aber beim Finanzamt schriftlich um Aufschub bitten, wenn man nicht alle Unterlagen zusammen hat oder länger krank war. Wenn man keinen Aufschub bekommen hat und die Frist trotzdem versäumt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen
Ich will dazu mal was sagewn-. ich hab ne kleine Firma und ich hab meine steuererklärungen bis jetzt auchg immer mit verspätung abgegeben,, einen verspätungsstrafen gab es nie!! ich glaube, das man schon sehr sehr sehr spät sein muß für strafe, sonst sind die ganz nett mit einem ;)
also: kein streß