Pflegen der Nachbarin, Dienstleistungsvertrag

monika - 10. September 2011 um 09:01
 uuschiii - 10. September 2011 um 09:01
Guten Tag,
Meine alte Nachbarin habe ich über längere Zeit in allen möglichen Belangen unterstützt und am Ende auch gepflegt. Erst hatte sie gedacht, mich dafür in ihr Testament mit aufzunehmen. Wegen der hohen Erbschaftsteuer hat man ihr dann aber geraten, lieber einen Dienstleistungsvertrag mit mir abzuschließen. Das haben wir auch getan. Ihr Sohn war darüber gar nicht glücklich. Die letzten drei Monate hat er daraufhin einfach kein Geld mehr überwiesen. Jetzt ist die alte Dame gestorben. Kann ich das ausstehende Geld irgendwie einfordern? Diesem egoistischen Menschen würde ich eigentlich nur ungern etwas schenken. Er hat sich um seine arme alte Mutter so gar nicht gekümmert

1 Antwort

Das Geld steht dir auf jeden Fall zu! Du hast schließlich einen Vertrag. Zunächst wird diese Verbindlichkeit ausgeglichen und erst danach können die Erben den Rest erben.
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