Sascha31
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5 Okt 2011 à 11:54
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag 11 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online: 3 Februar 2012
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5 Okt 2011 à 11:56
Guten Tag,
ich habe jemanden verklagt, Streitwert ist 150€. Jetzt bekam ich Post vom Gericht, dass keine Hauptverhandlung stattfindet. Was soll denn das bitte? Es sind zwar "nur" 150€, aber
man wird doch wenigstens darüber verhandeln oder etwa nicht?
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag 11 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online: 3 Februar 20124 5 Okt 2011 à 11:56
das schon, aber nur schriftlich
sie befinden sich sicher im sog. "vereinfachten verfahren" d.h. es findet bis auf weiteres nur ein schriftwechsel statt. wenn der fall "ausgeschrieben" ist, dann kann auch ein schriftliches urteil ergehen.
das wird so gehandhabt, um die kosten gering zu halten. denn eine hauptverhandlung kann durchaus ins geld gehen (anwaltskosten, anfahrt, gerichtskosten etc.)