Allergische Reaktion - existenzbedrohend

Askese - 11. Oktober 2011 um 22:57
 mozart - 11. Oktober 2011 um 22:57
Guten Tag,
ich habe ein Kosmetikstudio und behandle Kunden auch vor Ort.
Eine Kundin kam heute ganz erbost zu mir, weil Sie nach einer Behandlung von mir eine starke allergische Reaktion hatte. Sie hat irgend einen Behandlungsstoff nicht vertragen.

Ich soll ihr jetzt entstandene Krankenhauskosten (mehrere hundert Euro) ersetzen.

Ist das nicht Quatsch?

1 Antwort

haben sie einen stoff verwendet, bei dem allergische reaktionen häufiger vorkommen oder sie schon mal ähnliche erfahrungen gemacht haben?
In diesem fall hätten sie darauf hinweisen müssen.

Ansonsten können Sie ja nicht wissen auf was eine Kundin allergisch ist oder nicht, deshalb sind Sie nicht schadensersatzpflichtig.

MFG
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