Mit einem Messer erwischt

momo - 27. Oktober 2011 um 12:01
 Achim - 27. Oktober 2011 um 14:50
Guten Tag,


Bei einer Polizeirasse wurde ich mit einer 12 cm langem Messer erwischt( zur meinen eigenen Sicherheit ist sie gedacht). Nun habe ich heute morgen ein Schreiben vom Polizeipräsidium erhalten , indem ich zum Verhör eingeladen wurde.
Ich bin ziemlich sprachlos und in panischer Angst.
Was kommt jetzt auf mich zu ? Muss ich jetzt ins Gefängnis?
Danke schon mal für Antworten.
L.G

1 Antwort

Hi Momo !


Du hast gegen § 42 a Abs 1 Ziffer 3 des WaffG verstoßen:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Es handelt sich hierbei um keine Straftat sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Bei solchen Ordnungswidrigkeiten wird erfahrungsgemäß von unserer hier lokal zuständigen Waffenbehörde ein Bußgeld in der Höhe von 250,- € verhängt. Kann allerdings je nach Behörde des Tatortes auch nach oben oder unten variieren.
Ich hoffe , ich konnte etwa helfen.
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