Beglaubigung : öffentlich/amtlich

alex - 30. Oktober 2011 um 15:53
 synallagma - 30. Oktober 2011 um 15:53
Guten Tag,
ich möchte eine Handelsregisteranmeldung durchführen.
mir wurde gesagt, dass ich dafür eine öffentliche beglaubigung brauche. ist das das gleiche wie eine amtliche beglaubigung?

1 Antwort

Nein.
Bei einer öffentlichen beglaubigung nach § 129 BGB beglaubigt der notar als unabhängige hohheitsperson, dass eine person (also sie) in seiner gegenwart eine unterschrift geleistet haben.
bei der amtlichen beglaubigung wird bestätigt, dass eine abschrift mit einem original übereinstimm (z.B. abiturzeugnis).
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