Überstundenvergütung

sergio - 10. November 2011 um 21:15
 Leyla - 10. November 2011 um 21:16
Guten Tag,

ich arbeite noch nicht so lange in der firma und habe aber schon 125 überstunden gesammelt.
ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, welche vergütung hierfür vorgesehen ist. meines wissens nach gab es hierzu keine bestimmung in meinem arbeitsvertrag.

mit welcher bezahlung kann ich rechnen? ich bin industrieschlosser

1 Antwort

Hallo Sergio!

Mit welchem Stundensatz und gegebenenfalls mit welchem Überstundenzuschlag die Überstunden entlohnt werden, ergibt sich zunächst aus den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Da du ja gesagt hast, dass dein Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung enthält, schuldet dir deine Firma nach § 612 BGB die übliche Vergütung (deinen üblichen Stundenlohn). Darunter wird in der Regel die Fortzahlung der Grundvergütung (in Stunden umgerechnet) zuzüglich eines Zuschlages von rund 25 % anzusehen sein.

Schönen Abend noch.
Leyla
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