Anspruch auf arbeitsvergütung! zivilprozess

harald - 2. Dezember 2011 um 19:19
 uschi - 2. Dezember 2011 um 19:49
Guten Tag,

ich habe im zivilprozess gewonnen. da es sich dabei um eine recht triviale geschichte handelte und ich auch ein paar rechtskenntnisse habe, habe ich mich entschieden keinen anwalt einzuschalten und die schreiben selbst zu verfassen.
nun muss ich dem gericht eine aufstellung über meine auslagen zukommen lassen, da die unterliegende partei diese zu tragen hat.
was kann ich darunter verstehen, z.b. auch eine verütung für meine arbeitsstunden, die ich für die schriftsätze gebraucht habe? hätte ich einen anwalt eingeschaltet, hätte er diesen ja auch bezahlen müssen.
danke
harald

1 Antwort

Hallo Harald,

ich verstehe dein Anliegen. Es ist allerdings in § 91 ZPO so geregelt, dass nur tatsächlich entstande Unkosten (v.a. Anwaltskosten und fahrtkosten zum gericht) ersetzt werden können. deine arbeitszeit zählt leider nicht dazu.
LG
Uschi
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