Auftritt muss verschoben werden

maria teresa - 24. Dezember 2011 um 11:41
 meaxxi - 24. Dezember 2011 um 11:49
Guten Tag,

ich bin krankheitsbedingt nicht in der Lage heute abend ein Konzert zu geben.
Ich bin Solistin und daher muss das Konzert verschoben bzw. abgesagt werden.
meine versicherung muss den daraus entstehenden schaden doch bezahlen, oder?

1 Antwort

grüße sie
wenn sie sich dahingehend versichert haben muss die versicherung diesen schaden zahlen. eine normale haftpflicht reicht natürlich nicht. das muss schon eine gute berufsausfallversicherung oder so sein

trotzdem schönes fest!
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