Finderlohn

Martini - 21. Januar 2012 um 18:00
 Salsa =) - 21. Januar 2012 um 18:00
Guten Tag,

hat man als Finder eigentlich einen Anspruch auf Finderlohn? Einer Bekannten ist es mal so gegangen, dass sie etwas gefunden hat und es auch demjenigen der es verloren hat unter großen Mühen wieder zurückgebracht hat, aber der hat sich nur bedankt und nichts gezahlt. Hätte sie Geld verlangen können?

1 Antwort

Guten Tag. Das BGB sagt einiges zum Fund, schauen Sie mal nach. Es ist davon abhängig wie die genauen Umstände waren. Also welchen Wert die Sache hatte und wo sie abgegeben wurde.
Entweder Sie schreiben die Details noch hier im Forum oder lesen selbst nach =)
MfG
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