ich bin als Reinigungskraft eingestellt. Da ich die Treppen heruntergefallen bin , kann ich meine Arbeit für mindestens 09 Wochen nicht nachgehen.
Fraglich ist es jetzt , ob ich ALG ( Arbeitslosengeld) beziehen darf?
Danke .
Hallo!
Meines Wissens können auch Reinigungskräfte ALG beziehen , wenn Sie mit Lohnsteuerkarte gearbeitet haben sollten... Aber nur für 9 Wochen... Sie müssen doch Krankengeld kriegen.