Mein Mutterschafturlaub endet im Dezember 2012. Ich spiele mit dem Gedanken zu kündigen.
Deswegen wüsste ich gerne, wie das ALG berechnet wird? Ab meinem letzten Arbeitstag oder eher ab den Tag , wo ich die Kündigung einreichen werde?
Hallo!
Bei Selbstkündigung hat man keinen Anspruch auf ALG. Man kriegt eher Ausbezahlungssperre.
Du solltest einen Umweg finden , finanzielle Hilfe zu kriegen.