Gerichtsvollzieher umgehend einschalten?

ANTOINETTE - 27. Juni 2012 um 15:45
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 28. Juni 2012 um 15:23
Guten Tag,

Ich bin Franzosen. Mein deutscher Ex- Mann hat mir keinen Unterhalt seit 03 Monaten überwiesen. Ihn darauf angesprochen zu haben , bringt mich keinen einzigen Schritt weiter.
Soll ich jetzt den Gerichtsvollzieher umgehend einschalten?
Danke euch für Aufklärung.
mfG

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
28. Juni 2012 um 15:23
Im Gegensatz zum französischen Ordnungssystem kann ein normaler Bürger den Gerichtsvollzieher nicht einschalten. Er wird vom Gericht eingeschaltet , die Eigentümer des Insolventen zu beschlagnahmen.
Nun rate ich Ihnen einen Anwalt um Rat zu fragen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein , einen eigenen Anwalt auf eigenen Kosten einzuschalten , wenden Sie sich an die Verbrauchzentrale ... Dort können Sie einen Anwalt zum günstigen Preis nehmen.
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