Ich bin Franzosen. Mein deutscher Ex- Mann hat mir keinen Unterhalt seit 03 Monaten überwiesen. Ihn darauf angesprochen zu haben , bringt mich keinen einzigen Schritt weiter.
Soll ich jetzt den Gerichtsvollzieher umgehend einschalten?
Danke euch für Aufklärung.
mfG
Im Gegensatz zum französischen Ordnungssystem kann ein normaler Bürger den Gerichtsvollzieher nicht einschalten. Er wird vom Gericht eingeschaltet , die Eigentümer des Insolventen zu beschlagnahmen.
Nun rate ich Ihnen einen Anwalt um Rat zu fragen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein , einen eigenen Anwalt auf eigenen Kosten einzuschalten , wenden Sie sich an die Verbrauchzentrale ... Dort können Sie einen Anwalt zum günstigen Preis nehmen.