Liebe Oma
Message postés76Date d'inscriptionDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 2015
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13. Juni 2014 um 16:25
Sonja.O
Message postés128Date d'inscriptionDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 2014
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16. Juni 2014 um 11:38
Den Jahresurlaub soll , muss man nehmen. Das ist mir klar. Aber was ist , wenn der Arbeitnehmer davor ums Leben kommt? Gibt es die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs? also für die Witwe Bitte um todsichere Antworten. Gerne mit§ oder mit gerichtlichem Urteil. Danke
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Ausgleich für Witwe wegen nicht genommenen Jahresurlaub?
Sonja.O
Message postés128Date d'inscriptionDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 201411 16. Juni 2014 um 11:38
Guten Tag liebe Oma!
nein , aus gesetzlicher Hinsicht , gibt es keine finanziellen Ausgleich. Denn der
Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Sieh mal dieses Urteil