Sonn- und Feiertagsarbeit

Oktave - 1. Dezember 2010 um 21:36
 Sebastian_am_Neckar - 1. Dezember 2010 um 21:40
Guten Tag,


bin ich verpflichtet (ohne Bezahlung) für die Firma auch am Wochenende und an Feiertagen Überstunden zu schieben? Ist bei uns gang und gebe, aber mir reicht es langsam..

1 Antwort

Sebastian_am_Neckar
1. Dezember 2010 um 21:40
Sie sind nur zu dem verpflichtet was in Ihrem Arbeitsvertrag steht.
In einem normalen Vertrag müsste aber eine Überstundenregelung dergestalt enthalten sein, dass eine besondere Vergütung für die Arbeit an solchen Tagen gezahlt werden muss (gern mal das Doppelte!!)
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