Darlehensvertrag ohne Sicherheitsvereinbarung

SirJaySaeba Beiträge 1 Mitglied seit Freitag März 20, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: März 20, 2015 - 20. März 2015 um 23:41
faulsack Beiträge 84 Mitglied seit Montag Mai 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 23. März 2015 um 09:54
Hallo Leute,

ich habe da zur Zeit einen recht schwierigen Fall, bei dem die Rechtslage allen Beteiligten noch nicht ganz klar ist und mich daher sehr um eine Beurteilung eurerseits freuen würde.

Meine Mutter hat bei einer Privatbank einen Darlehensvertrag unterzeichnet und eine Summe X genehmigt bekommen. Dabei handelt es sich um eine Immobilienfinanzierung, jedoch sind im Grundbuch neben ihr noch ich und mein Bruder als Miteigentümer eingetragen.

Nachdem also der Darlehensvertrag nun fest steht (Widerrufsfristen sind vorbei) steht aber tatsächlich noch der eigentliche Zahlungsauftrag aus, der nur über die Unterschrift der Sicherheitsvereinbarung ALLER im Grundbuch eingetragenen Eigentümer erfolgen kann. Und nun ist es so, dass gerade mein Bruder mit den Vertragskonditionen nicht einverstanden ist (bis dahin wurde er weder von uns noch von der Bank über den Vertrag unterrichtet) und weigert sich diese Vereinbarung zu unterschreiben.

Jetzt befinden wir uns also in so einer Zwischenphase, wo das Darlehen genehmigt, der Vertrag also abgeschlossen ist aber trotzdem noch Unterschriften zur Finalisierung ausstehen. Da mein Bruder den Vertrag nicht unterzeichnen will, stellt sich die Frage, ob die Bank von meiner Mutter tatsächlich eine Nichtabnehmentschädigung einfordern kann.

Mein Bruder beruft sich darauf, dass so lange er seine Unterschrift für die Bürgschaft nicht gibt, der Vertrag keinerlei Rechtskraft hätte, doch das sieht die Bank eben anders, die eben den Standpunkt vertritt, dass der Vertrag mit der alleinigen, bereits erfolgten Unterschrift meiner Mutter nun bindend ist. ABer kann sie wirklich belangt werden, wenn noch eine Unterschrift von einer anderen Person aussteht, die nun mal das gute Recht hat nicht unterschreiben zu müssen.

In den Vertragskonditionen konnte ich bisher keine Klausel finden, die genau einen solchen Fall regelt - alles deutet darauf hin, dass Entschädigungen erst dann anfallen würden "wenn alle Unterlagen vorliegen" und "das Geld angenommen wurde". Von einer Nichtabnahmeentschädigung kann ich dort im MOment nichts finden.

Kann also die Privatbank tatsächlich eine Entschädigung verlangen, auch wenn die SChuld nicht bei der Mutter liegt? Ist der bisher unterzeichnete Darlehensvertrag nun rechtsbindend oder wird er erst mit der Sicherheitsvereinbarung aller Eigentümer vollkommen?

Ich würde mich sehr über Auskünfte freuen :)

1 Antwort

faulsack Beiträge 84 Mitglied seit Montag Mai 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 7
23. März 2015 um 09:54
hallo!


Bin bei meiner Recherchen auf diesen Link gestoßen. Ich hoffe , das Kann Ihnen weiterhelfen.
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