djk764
Beiträge2Mitglied seitFreitag 1 Mai 2015StatusMitgliedZuletzt online: 1 Mai 2015
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1 Mai 2015 à 19:51
djk476 -
2 Mai 2015 à 16:00
2007 habe ich von meiner Mutter per Erbteilsübertragung den Anteil einer Immobilie durch Schenkung erhalten. Diesen Anteil hat sie 2006 nach dem Tod meiner Großmutter geerbt. Erbfolgen davor 1970 und 1940.
2014 wurde die Immobilie der 4-Parteien-Gesamterbengemeinschaft veräußert.
Fällt hier nun die Spekulationssteuer an und wie kann man einen Widerspruch bei einem Finanzamt begründen?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016223 1 Mai 2015 à 20:09
Da offensichtlich seit Genarationen kein Kauf erfolgt ist, fällt keine Spekulationssteuer an.
djk764
Beiträge2Mitglied seitFreitag 1 Mai 2015StatusMitgliedZuletzt online: 1 Mai 2015 1 Mai 2015 à 21:49
Danke für die Antwort.
Es ist also unerheblich, dass die Haltefrist vor Schenkung Juni 2007 nur etwa ein gutes Jahr betrug, sondern hier gilt wirklich nur die Erbfolge ohne entgeltlichen Verkauf?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag 30 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:18 Februar 2016223
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djk764
Beiträge2Mitglied seitFreitag 1 Mai 2015StatusMitgliedZuletzt online: 1 Mai 2015 2 Mai 2015 à 15:27
Maßgeblich ist die Zeit zwischen dem Ankauf (oder einem ähnlichen entgeltlichen Erwerb) und dem Verkauf, wobei es, wenn der Verkäufer durch Schenkung oder Erbschaft zu dem Objekt kam, auf den Ankauf durch die Rechtsvorgänger ankommt.
Wenn ich Ihren Sachverhalt richtig verstanden habe, wurde das Objekt über Generationen vererbt, sodass der in Frage kommende Ankauf schon Jahrzehnte zurück liegt und damit, was die Spekulationssteuer betrifft, irrelevant sein dürfte.
Genauso ist es und ich habe es jetzt auch so in meinem Widerspruch formuliert. Ich hoffe, dass die FA-Beamtin das auch so nachvollziehen kann mit den nachgereichten Grundbuch-Belegen, die Erbfolgen in der Erbengemeinschaft bis 1940 nachweisen.
1 Mai 2015 à 21:49
Es ist also unerheblich, dass die Haltefrist vor Schenkung Juni 2007 nur etwa ein gutes Jahr betrug, sondern hier gilt wirklich nur die Erbfolge ohne entgeltlichen Verkauf?
2 Mai 2015 à 15:27
Wenn ich Ihren Sachverhalt richtig verstanden habe, wurde das Objekt über Generationen vererbt, sodass der in Frage kommende Ankauf schon Jahrzehnte zurück liegt und damit, was die Spekulationssteuer betrifft, irrelevant sein dürfte.
2 Mai 2015 à 16:00