Hi,
macht sich ein Vereinsmitglied bei BvFw, welches unentgeltlich für den Verein tätig ist und dabei fahrlässig einen Schaden verursacht, schadenersatzpflichtig?
Danke schon mal für die Rückmeldung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
(1) Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.