Hallo,
du meinst wahrscheinlich "versuchter Totschlag"? Dieser liegt tatsächlich vor, wenn eine Billigung des Todes der verletzten Person stattfindet. Der Verursacher muss also wissen, dass er denjenigen mit seiner "Lektion" töten kann und dies billigend in Kauf nehmen.
Gruß,
Frollo
Eher gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Versuchter Totschlag bedeutet ja, dass du den anderen töten wolltest (allerdings nur, wenn kein Mordmerkmal zu erkennen ist).