Frollo
Beiträge40Mitglied seitFreitag 13 November 2015StatusMitgliedZuletzt online:28 Januar 201627 7 Jan 2016 à 11:58
Hallo,
du meinst wahrscheinlich "versuchter Totschlag"? Dieser liegt tatsächlich vor, wenn eine Billigung des Todes der verletzten Person stattfindet. Der Verursacher muss also wissen, dass er denjenigen mit seiner "Lektion" töten kann und dies billigend in Kauf nehmen.
Gruß,
Frollo
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag 3 September 2015StatusMitgliedZuletzt online:11 Februar 201685 9 Okt 2015 à 12:41
Eher gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Versuchter Totschlag bedeutet ja, dass du den anderen töten wolltest (allerdings nur, wenn kein Mordmerkmal zu erkennen ist).
EngelMarco
Beiträge5Mitglied seitDienstag 24 März 2015StatusMitgliedZuletzt online:13 Mai 2016 5 Jan 2016 à 10:46
In der Frage steht ja "verursachter" und nicht "versuchter" Totschlag. Fraglich, was jetzt genau gemeint war.