Sibel Duru
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Geändert am 17. April 2019 um 01:52
Frollo
Message postés40Date d'inscriptionFreitag November 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 2016
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7. Januar 2016 um 11:58
Guten Tag,
liegt ein verursachter Totschlag vor, wenn einer jemandem eine "Lektion" erteilen will und dabei dessen Tod billigend in Kauf nimmt?
Frollo
Message postés40Date d'inscriptionFreitag November 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 201627 Geändert am 17. April 2019 um 01:53
Hallo,
du meinst wahrscheinlich "versuchter Totschlag"? Dieser liegt tatsächlich vor, wenn eine Billigung des Todes der verletzten Person stattfindet. Der Verursacher muss also wissen, dass er denjenigen mit seiner "Lektion" töten kann und dies billigend in Kauf nehmen.
Gruß,
Frollo
Costard79
Message postés77Date d'inscriptionDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 Geändert am 17. April 2019 um 01:52
Eher gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Versuchter Totschlag bedeutet ja, dass du den anderen töten wolltest (allerdings nur, wenn kein Mordmerkmal zu erkennen ist).
EngelMarco
Message postés8Date d'inscriptionDienstag März 24, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Mai 13, 2016 Geändert am 17. April 2019 um 01:53
In der Frage steht ja "verursachter" und nicht "versuchter" Totschlag. Fraglich, was jetzt genau gemeint war.