ja, sie brauchen eine sog. rechtsgeschäftliche vertretungsmacht,also eine vollmacht.
diese kann formlos erteilt werden.
allerdings ist es aus beweisgründen immer besser, wenn diese verbrieft wird.
GruÃY Gott
Beiträge18Mitglied seitDonnerstag 7 November 2013StatusMitgliedZuletzt online: 6 August 20141 1 Apr 2014 à 11:09
Morsche zusammen !
Ich weiß , dieser Thread ist etwa alt... Aber hab mir gedacht, vll wäre es für andere User vom Nutzen. Denn dieser TEXT beinhaltet ein Muster für Kontovollmacht.