Hallo,
ich nehme an, Sie müssen deshalb auch die Arbeitsverhältnisse mit Ihren Beschäftigten betriebsbedingt kündigen. Ob diese in dem Fall Anspruch auf eine Abfindung haben und wie hoch diese ist, wird in diesem CCM-Artikel beantwortet.
Gruß vom CCM-Team
Silke Grasreiner
Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen